Expertenstandard Schmerzmanagement

Expertenstandard Schmerzmanagement

Expertenstandard Schmerzmanagement

Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege – Aktualisierung August 2020

 

Schmerz ist ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit aktueller oder potenzieller Gewebeschädigung verknüpft ist oder mit Begriffen einer solchen Schädigung beschrieben wird.

Der Expertenstandard berücksichtigt weiterhin die Besonderheiten akuter und chronischer Schmerzen und bildet gleichzeitig einen Standard, der sowohl das Auftreten von akuten als auch chronischer Schmerzen abdeckt. Damit werden Wiedersprüche Verfahren oder Vorgehensweisen verhindert. Die Vereinheitlichung erleichtert die Pflegedokumentation, da Pflegefachkräfte auf einheitliche Dokumente und Leitfäden zurückgreifen können. Primär wird bei akuten Schmerzen immer von einer instabilen Schmerzsituation gesprochen.

Es wird nicht mehr von Patient:innen / Bewohner:innen gesprochen, sondern von Menschen mit Schmerz.

Hauptziele:
– Prävention von Schmerzchronifizierung oder Schmerzkrisen
– Schmerzbeseitigung
– Beitrag zu einer akzeptablen Schmerzsituation
– Erhalt oder Erreichen bestmöglicher Lebensqualität und Funktionsfähigkeit

Anwendung:
Der Expertenstandard richtet sich grundsätzlich an Pflegefachkräfte und muss von diesen angewendet werden. Nur in einzelnen Fällen wird spezielle pflegerische Expertise verlangt, die PFK mit ihrem Fachwissen nicht abdecken können. In diesen Fällen wird der Einsatz eines pflegerischen Schmerzexperten gefordert. Die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wird als Grundvoraussetzung definiert.

Kriterien:
Ebene 1 – Risikoeinschätzung / Assessment
Es wird von Pflegefachkräften die Kompetenz gefordert, eine Schmerzsituation einschätzen zu können, wobei es wichtig ist, zwischen stabiler und instabiler Schmerzsituation zu unterscheiden. Der neue Expertenstandard definiert Kriterien für stabile und instabile Schmerzsituationen und liefert Standard im Zusammenhang mit Patient:innen, die ihren Schmerz nicht äußern können. Außerdem müssen sie in der Lage sein, akute und chronische Schmerzen unterscheiden zu können.
Neu: Bisher wurde nur auf die Fachkompetenz der PFK verwiesen. Zudem fordern die Autoren, dass bei der Dokumentation immer dieselben Instrumente verwendet werden, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Ebene 2 – Planung
PFK müssen in der Lage sein, das pflegerische Schmerzmanagement sowohl für akute als auch für chronische Schmerzen zu planen und zu koordinieren.
Schmerzsituation, Individuelle Therapieziele, Selbstmanagementkompetenzen, Medikamentöse und nichtmedikamentöse Maßnahmen

Ebene 3 – Information, Schulung und Beratung
Auch die Neufassung des Expertenstandards betont die Relevanz von Information, Schulung und Beratung und erörtert diese in einer eigenen Standardebene. Gefordert wird, das PFK die Kompetenzen haben, um hinsichtlich Schmerzen informieren, schulen und beraten zu können und so die Selbstmanagementkompetenzen des Menschen mit Schmerz zu stärken. Bei besonderem Bedarf ist hier wiederum ein Schmerzexperte hinzuzuziehen.

Ebene 4 – Umsetzung der Schmerzbehandlung
Liegen die Ergebnisse der vorherigen Standardebenen vor, muss die Einrichtung die Schmerzbehandlung professionell umsetzen. Hierzu fordert der Expertenstandard von PFK entsprechendes Fachwissen.

Ebene 5 – Evaluation
Wie bei allen Maßnahmen, die in Pflegeeinrichtungen getroffen werden, muss eine Bewertung der Wirksamkeit der Schmerztherapie erfolgen. Auch hierfür müssen Pflegekräfte entsprechende Fähigkeiten mitbringen.

Nach dieser Schulung haben Sie sich Wissen über die einzelne Struktur, Prozess und Ergebnisebenen angeeignet. Sie wissen wann Sie Schmerzexperten, Pain Nurse oder algesiologische Fachassisstenten mit in die Behandlung einbeziehen müssen und welche Forderungen an Ihre Einrichtung gestellt werden.

Für Sie werden die Ziele des Expertenstandards klar und Sie wissen, wo der Focus der einzelnen Bereiche ist.

 

Registrierung beruflich Pflegender:
Identnummer: 20090814
Seminarpunkte: 1

In diesem Kurs wird teilweise auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

Dozentin: